1. Vertragsverhältnisse
Die Firma eBike-Verleih-Oberteuringen tritt als Anbieter der Vermiet-Dienstleistung auf. Der Vertrag wird zwischen dem Mieter und dem Vermieter geschlossen.
2. Übernahme
Vor der Nutzung muss sich der Mieter mit der Funktionsweise der E-Bikes vertraut machen. Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrantritt das E-Bike auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und die Nutzung des E-Bikes sofort zu beenden.
3. Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit dem Vermieter an dem im Mietvertrag angegebenen Ort während der Öffnungszeiten zurück zu geben. Das Fahrzeug sowie sämtliches vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Zubehör muss in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung wird dies dem Mieter in Rechnung gestellt.
4. Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Der Vermieter kann ohne Angabe von Gründen eine Verlängerung verweigern.
5. Mindestalter
Der Mieter muss bei Mietantritt ein Mindestalter von 14 Jahren aufweisen.
6. Helme
Es besteht Helmpflicht. Diese stehen bei Buchung gegen Gebür zur Verfügung.
7. Haftung des Mieters (inkl. Diebstahl)
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände sachgemäß und sorgfältig zu nutzen. Das E-Bike muss immer an festen Gegenständen festgeschlossen werden, auch bei kurzer Abstelldauer. Der Mieter ist verantwortlich für jegliche Schäden, welche aus Nachlässigkeit oder unsachgemäßem Gebrauch entstehen. Die Nutzung zu Rennzwecken, für eine rennmäßige Fahrweise und das Befahren von nicht für den Radverkehr freigegebenen Wegen ist untersagt. Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Behandlung haftet der Mieter für die Kosten der Reparatur bzw. des Wiederbeschaffungswertes. Bei Personenschäden haftet der Mieter.
8. Haftung des Vermieters
Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden durch unsachgemäße Verwendung des Vermietobjektes. Für unvorhersehbare Schäden (Defekt an der Bereifung, Bowdenzug o. ä.) übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
9. Stornierungsbedingungen
Der Mieter kann seine Reservierung bis 3 Tage / 72 Stunden vor Mietantritt kostenlos stornieren. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen werden 100 % der Mietgebühr fällig.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht am Ort des Vermieters.
11.Buchung und Bezahlung
Der Mieter kann die Buchung, telefonisch oder per E-Mail abwickeln. Bezahlung ist per, Vorauskasse, Kreditkarte oder bar möglich.